AGB

1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.
1.2. Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller uns erteilten Aufträge.
1.3. Die AGB gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich einbezogen wurden.
1.4. Diese AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts – und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers (Abwehrklausel).
1.5. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden haben für die Rechtsbeziehung keine Gültigkeit, auch wenn wir dem Kunden solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.6. Spätestens mit der Entgegennahme unsere Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.7. Nebenabreden und Abweichungen dieser Vereinbarungen gelten nur, wenn wir dieser ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.8. Aufträge sind erst dann im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen für uns bindend, wenn sie uns von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Alle unsere elektronischen, schriftlichen und mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
durch AC-SYSTEMS GmbH.
2.3. Eine schriftliche Bestätigung kann durch die Rechnung ersetzt werden, wenn der Kunde eine sofortige Lieferung verlangt.
2.4. Bei Sonderangeboten ist die Abgabe nur in handelsüblichen Mengen und nur so lange der Vorrat reicht möglich.
2.5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen, sind nur Näherwerte. Diese Eigenschaften werden von uns nicht Zugesichert, es sei denn, AC-SYSTEMS GmbH diese schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.6. Die Verkaufsangestellten der AC-SYSTEMS GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.7. Auftragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2.8. Für erbrachte Dienstleistungen gelten im Zweifel oder in Ermangelung eines schriftlichen Auftrages das § 612 BGB. Hierbei dienen diese AGB als Grundlage für die übliche Vergütung.

3. Preise und Zahlung
3.1. Preisangaben sind ohne Mehrwertsteuer (Netto), zzgl. der aktuell gültigen MwSt. und verstehen sich unfrei.
3.2. Transport, Verpackung und Versicherung werden in Rechnung gestellt.
3.3. Dienstleistungs-, Hardware- und Softwarerechnungen sind, soweit nichts anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 7 Tage nach Erhalt Netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3.4. Der Aufwand für Mahnschreiben nach Verzugseintritt kann pauschal mit Euro 5,00 pro Mahnschreiben berechnet werden.
3.5. Wenn der Kunde 14 Tage nach Rechnungsdatum überschreitet, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden werden alle offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
3.6. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Diese Berechnung bekommt auch der Kunde mitgeteilt.
3.7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
3.8. Die Zeiteinheit für unsere Dienstleistungen beträgt 30 Minuten. Alle Dienst- und Werkleistungen werden ausschließlich pro angefangene Zeiteinheit abgerechnet.
3.9. Für die Dienstleistungen die Hardware/Software-Installationen und Pflege beinhalten (wie z.B. Installationen, Updates/Upgrades und Anpassungen), die nach dem Herstellerempfehlungen durchgeführt werden, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine Zufriedenheitsgarantie bzw. Erfolgsgarantie von unsererseits nicht gegeben ist.
3.10. Als Berechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen und sonstige Kosten gelten unsere jeweils zum Ausführungszeitpunkt aktuellen Preislisten. Diese behalten wir uns vor, auch ohne Vorankündigung jederzeit zu ändern. Ausdrücklich vertraglich vereinbarten Kosten gelten weiterhin.
3.11. Bei einem Bestellwert über EUR 2000.- sind 50% des Bruttoauftragswertes im Voraus an uns zu zahlen. Eine entsprechende Abschlagszahlung wird unserer Auftragsbestätigung beigefügt.
3.12. Bei einem Rechnung-Änderungswunsch (wird ein Storno für die alte Rechnung erstellt und einer neuen Rechnung generiert). Für diesen Aufwand wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 5 EUR Netto dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.13. Der Aufwand für die Angebotserstellung, wird dem Kunden in Rechnung gestellt, falls der Kunde die Ware oder Leistungen nicht über AC-SYSTEMS GmbH bezieht. Für Workstations, Notebooks, Tablets, Telefone und Internet-Dienste werden 30 Minuten Zeitaufwand und für Server, Netzwerke und Firewalls mit 2h Zeitaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, 14 Tage nach der Angebotserstellung.
3.14. Waren- und oder für Dienstleistungen- Rechnungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes und oder nach Leistungserbringung- unabhängig vom Erfolg- zur Zahlung fällig.

4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Wir versuchen die Lieferfristen einzuhalten, jedoch übernehmen keine Haftung für die Einhaltung der Lieferfristen, da wir keinen direkten Einfluss auf die komplette Zulieferungskette haben, wie z.B. Hersteller – Transportunternehmen – Distributor.
4.2. AC-SYSTEMS GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und der Kunde erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 4 Wochen) gesetzt hat und die Verzögerung von AC-SYSTEMS GmbH verschuldet ist
4.3. Teillieferungen sind zulässig.
4.4. In Fälle höherer Gewalt sind Schadensersatzansprüche gegen uns ebenfalls ausgeschlossen.
4.5. Die Auslieferung und Versendung von Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
4.6. Kommt der Kunde mit der Annahme der von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung, ist er zum Ersatz der durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen oder des Schadens verpflichtet.
4.7. Beratungsleistungen sind geschäftsmäßige Dienstleistungen im Sinne der §§ 611- 612 ff BGB. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.

5. Prüfung und Gefahrübergang
5.1. Erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken
5.2. Der Kunde hat eine Überprüfung durchzuführen sofort nach Erhalt der Ware auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit (§ 377 HGB). Verdeckte Mengendifferenzen sind innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt schriftlich der AC-SYSTEMS GmbH mitzuteilen, andernfalls gilt die Ware als vollständig und genehmigt, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar.
5.3. Mit Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Käufer abzuholen, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an alle gelieferten Artikel bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
6.2. Die Ware bleibt Eigentum der AC-SYSTEMS GmbH (Vorbehaltsware). Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für AC-SYSTEMS GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne AC-SYSTEMS GmbH zu verpflichten. AC-SYSTEMS GmbH wird grundsätzlich als Miteigentümer auf die neu entstandene Sache bzw. neu entstandene Ware, die der Kunde aus der Vorbehaltsware gebildet hat.
6.3. Falls die Ware vom Kunde veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben wird, so werden hiermit die dem Käufer gegenüber dem Dritten erwachsenden Forderungen und Ansprüchen schon jetzt im Voraus an uns abgetreten. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach und er kommt im Zahlungsverzug, so ist der Kunde auf Verlangen von AC-SYSTEMS GmbH verpflichtet, die Namen und Anschriften seiner Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitzuteilen. Alle dazugehörigen Unterlagen sind AC-SYSTEMS GmbH auszuhändigen; den Abnehmern ist die Abtretung mitzuteilen.
6.4. Auf Wunsch des Kunden, wenn der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 25% übersteigt, werden Artikel nach Kundenwunsch wieder freigeben, solange der Gesamtwert der Sicherheiten bei uns nicht 25% der Forderungshöhe unterschreitet.
6.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes unsererseits gelten nicht als Vertragsrücktritt.
6.6. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Falle des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird der Kunde auf das Eigentum von AC-SYSTEMS GmbH hinweisen und AC-SYSTEMS GmbH unverzüglich benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, AC-SYSTEMS GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
6.7. AC-SYSTEMS GmbH kann die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückverlangen, wenn beim Kunden einen vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug oder Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse festgestellt wird. Unbeschadet dessen behält sich AC-SYSTEMS GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf AC-SYSTEMS GmbH die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
6.8. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Artikel schonend zu behandeln. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert ausreichend zu versichern.

7. Mängelhaftung
7.1. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
7.2. Der Kunde erhält auf unsere Lieferungen und Leistungen 12 Monate Gewährleistung, diese wird ab Gefahrübergang gerechnet.
7.3. AC-SYSTEMS GmbH übernimmt keine Garantie für die verkaufte Sache, sondern übernimmt lediglich die gesetzliche Gewährleistung zur Beschaffenheit und Mängelfreiheit der Sache.
7.4. Für Software eines fremden Herstellers ist eine Gewährleistung für die Funktion der Software ausgeschlossen.
7.5. Herstellergarantien sind nicht Inhalt des Vertrages mit AC-SYSTEMS GmbH.
7.6. Erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Lieferung anzuzeigen. Alle anderen Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels muss beigefügt sein. Für alle nicht rechtzeitig angezeigten Mängeln entfällt die Gewährleistung.
7.7. Im Falle einer Gewährleistung verpflichten wir uns, nach unserer Wahl die Mängel zu beseitigen oder ein mangelfreies Produkt zu liefern. Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde.
7.8. Wir unterstützen den Kunden soweit es uns möglich ist, Herstellergarantien gegenüber den Hersteller durchzubringen gegen eine Erstattung der Versand- und Bearbeitungsgebühren.
7.9. Jede Gewährleistung entfällt wenn der Kunde: die Bedienungsanleitungen und Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an Produkt, die der Herstellerspezifikation nicht entspricht, vornimmt.
7.10. Sachmängelansprüche werden nicht anerkannt wenn: Kennzeichen wie Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliches entfernt worden sind;
Unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen und wenn die Ware unsachgemäß behandelt/verwendet worden ist.
7.11. Installations- und Konfigurationsdienstleistungen werden von AC-SYSTEMS GmbH nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart worden.
7.12. Bei der von uns angefertigten Programme und Programmteile endet die Frist der Mängelanzeige nach 3 Monate. Dabei ist der Kunde Verpflichtet alle nötigen Informationen und Unterlagen vorzulegen, die für die Mängelbeseitigung notwendig sind.
7.13. Wir sind berechtigt dem Kunden in Rechnung zu stellen alle unsererseits entstandenen Material- und Aufwandskosten mit dem aktuellen Stunden- und Fahrtkostensätze, falls sich herausstellt, dass die angeforderten und von uns erbrachten Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung unsererseits erforderlich wurden.

8. Rückgabe
8.1. Der Kunde muss die fehlerhafte Produkte mit Angabe der Modell- und Seriennummer, einer Kopie der Liefer- bzw. Rechnung und einer genauen Fehlerbeschreibung an die AC-SYSTEMS GmbH senden bzw. anliefern.
8.2. Der Kunde erhält ausnahmsweise ein 5-tägiges Rückgaberecht ab dem Lieferdatum, sofern die Ware unbeschädigt, unbenutzt und originalverpackt ist.
8.3. Geöffnete Ware, die im Originalzustand sich befindet, muss unsererseits zuerst überprüft werden. Der Kunde trägt die Kosten für die Rückabwicklung, diese errechnen sich aus dem erzielenden Wiederverkaufspreis, höchstens dem Kaufpreis, abzüglich einer Rücknahmegebühr in Höhe von 10% aber mindestens EUR 30.– Netto.
8.4. Ausgeschlossen von der Rückgabe sind: Software und Softwarelizenzen, Verbrauchsmaterial, Kabel, CDs/DVDs, nach kundenspezifischen Angaben gefertigte Ware (z.B. PC-Systeme) und speziell für den Kunden bestellte Ware.
8.5. Als Sonderbestellungen werden sind alle Artikel gekennzeichnet, die speziell auf Ihren Wunsch beschaffen werden, bei dem wir keine oder nur sehr geringe Nachfrage haben. Diese Artikel werden von der Rückgabe ebenfalls ausgeschlossen.

9. Datensicherung
9.1. Der Kunde ist für eine regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.
Für AC-SYSTEMS GmbH ist die Haftung für Datenverluste und entstandene Folgeschäden ausgeschlossen.
9.2. Der Kunde hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vor einem erteilten Auftrag (wie z.B. Reparatur-, Umtausch- oder sonstige Leistungen), eine Datensicherung auf externe Datenspeicher durchgeführt wurde.
9.3. Es besteht keine Pflicht unsererseits den Kunden auf möglichen Datenverlust hinzuweisen vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software.
9.4. Wir weisen darauf hin dass, auch bei Datensicherung und Datenwiederherstellung zu Datenverlust kommen kann. Ein Anspruch auf evtl. entstandenen Schaden besteht nicht.

10. Haftung
10.1. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
10.2. Ein Anspruch auf Schadenersatz steht dem Kunden zu, wenn die AC-SYSTEMS GmbH oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, wenn Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die AC-SYSTEM GmbH handelt. Die Haftung ist hierbei auf die Höhe des Schadens beschränkt.
10.3. Wenn die Haftung von AC-SYSTEMS GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Mitarbeiter.
10.4. Alle Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden.

11. Software und Urheberrecht
11.1. Es gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.
11.2. Bei Programmen, die von uns entworfen worden sind, sind wir der Urheber der erstellten Programme.
11.3. Das Nutzungsrecht und dessen Umfang sowie das Verwertungsrecht von dem in §10.2 erwähnten Software kann nur durch einen schriftlichen Lizenzvertrag übertragen werden. Die Überlassung des Quellcodes bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

12. Internet-Daten und Rechtlicher Hinweis zu Webseiten – Links
12.1. Daten und Informationen jeglicher Art können sich jederzeit verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden.
12.2. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der direkt oder indirekt gelinkten Seiten haben. Deswegen sind die Inhalte aller extern gelinkten Seiten, die nicht unseren Domains angehören, deren Betreiber verantwortlich. Das gilt für alle ausgebrachten Hyperlinks und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner und Links führen.

13. Geheimhaltung
13.1. Alle Zugangsdaten, Passwörter und vertrauliche Informationen, die der Kunde im Zusammenhang mit AC-SYSTEMS GmbH erhält, verpflichten den Kunden unbefristet geheim zu halten! Eine Aufzeichnung oder Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt.

14. Datenschutz und Datenspeicherung
14.1. AC-SYSTEMS GmbH ist berechtigt, Kundendaten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, wenn die Daten vom Kunden oder auch von Dritten stammen.
14.2. Wenn für die Leistungserbringung AC-SYSTEMS GmbH einen Dritten beauftragt, ist die AC-SYSTEMS GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten in dem erforderlichen Umfang offen zu legen.
14.3. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.
14.4. AC-SYSTEMS GmbH schützt die gespeicherten Daten, indem angemessene Maßnahmen vornimmt. Sollte es einem Dritten rechtswidrig gelingen einen Zugriff auf die Daten zu erhalten, so haftet die Firma gegenüber dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

15. Werbung
15.1. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma AC-SYSTEMS GmbH per Postweg, Telefax oder E-Mail ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Eine Abbestellung ist jederzeit möglich. Die Abbestellung muss schriftlich erfolgen.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Sämtliche Vertragsänderung, Abweichung und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
16.2. Wir sind berechtig unsere AGB zu ändern. Diese Änderungen werden Ihnen schriftlich mitgeteilt und treten erst 1 Monat danach in Kraft. In diesem Zeitraum hat der Kunde die Möglichkeit unseren AGB schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Widerspruchsfrist, wird die Neufassung Vertragsinhalt.
16.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
16.4. Grundlage für diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.5. Erfüllungsort aller Leistungen, Lieferungen und Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis ist München